Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein Gremium der Schuldemokratie mit umfassenden Mitbestimmungs- bzw. Beratungsaufgaben im Schulleben. Er setzt sich aus jeweils drei Lehrpersonen, Schülervertretern und Elternvertretern zusammen. Den Vorsitz ohne Stimmrecht hat die Schulleitung inne. Dem SGA obliegt die Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft.

Entscheidung:
über mehrtägige Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Sammlungen, Abänderung der Hausordnung, schulautonome Tage, etc.

Beratung:
strategische und pädagogische Fragen zu Unterricht und Erziehung, zur Planung von Schulveranstaltungen, Wahl von Unterrichtsmitteln, Verwendung von Budgetmitteln, etc.