Individualförderung

Dem Elternverein ist es ein wichtiges Anliegen, dass kein/e SchülerIn unserer Schule aus finanziellen Gründen von Schulveranstaltungen ausgeschlossen bleibt. Wir sind bemüht, Familien, die sich nachweisbar temporär in finanziellen Ausnahme-situationen befinden, bei schulischen Veranstaltungen wie Schikursen, Sport- und Projektwochen oder Sprachreisen individuell zu unterstützen.

Finanziell unterstützt wird die Teilnahme an verpflichtenden mehrtägigen Schulveranstaltungen. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage bzw. jene, die am Schulstandort stattfinden, können nicht finanziell unterstützt werden.

Um die Gewährung von Einzelunterstützungen so transparent und objektiv nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, wurde folgende Vorgangsweise beschlossen:

Förderungswürdig sind nur Mitglieder des Elternvereins. Diese Mitgliedschaft wird grundsätzlich durch Zahlung des Elternvereinsjahresbeitrages erworben. In Ausnahmefällen kann dieser Beitrag im Einvernehmen mit dem Vorstand des EVs herabgesetzt werden.

In der Direktion liegen Antragsformulare auf Unterstützung durch den Stadtschulrat auf.  Weitere Informationen erhalten Sie unter

https://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/beratung/schuelerbeihilfen.html

http://www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Schulsportwochen.html

Erster Schritt: Es muss die Bestätigung unserer Schule darüber eingeholt werden, dass die Angaben über die zu fördernde Schulveranstaltung korrekt sind. Dies erfolgt durch Schulstempel und Paraphe der Direktion am Antrag.

Zweiter Schritt: Dieses Antragsformular samt Unterlagen muss beim Stadtschulrat Wien eingereicht werden.

Dritter Schritt: Die Vorlage des vom Stadtschulrat mit dem Eingangsvermerk versehenen Antragsblattes (Kopie, Scan) beim EV ist Grundlage für die Gewährung von Individualunterstützungen.

Nach Prüfung des mit Eingangsvermerk versehenen Antrags durch den Vorstand des Elternvereins wird mit einfacher Mehrheit die Gewährung eines Zuschusses beschlossen. Die Höhe des Zuschusses wird individuell nach den gemachten Angaben und Rahmenbedingungen festgelegt und ist mit höchstens 50% der Kosten gedeckelt.

Nach Bescheidung des Antragsverfahrens im Stadtschulrat muss dem Kassier des EV eine Kopie des positiven oder abschlägigen Bescheides übermittelt werden. Im Falle der Zuerkennung einer Förderung durch den Stadtschulrat ist der Antragsteller verpflichtet, den vom Stadtschulrat gewährten Zuschuss an den Elternverein rückzuerstatten.

Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen.

Die Höhe der gewährten Förderung ist abhängig vom verfügbaren Budget sowie der Anzahl der Förderansuchen.